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Flugzeug-Goodies: Was Sie behalten dürfen

Fluggesellschaften bieten ihren Passagieren oft eine Vielzahl an Artikeln an, um ihnen den Flug so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel Erbrochenbeutel, Decken und sogar Pyjamas. Einige dieser Artikel sind für die einmalige Verwendung gedacht und dürfen mitgenommen werden, während andere, wie beispielsweise Decken, nach dem Flug zurückgegeben werden müssen.

Obwohl diese kleinen Geschenke nicht zu den typischen Souvenirs gehören, freuen sich viele Passagiere darüber, sie mit nach Hause zu nehmen. Aber was darf man eigentlich behalten?

Was dürfen Sie aus dem Flugzeug mitnehmen?

Es gibt einige Artikel, die Sie bedenkenlos aus dem Flugzeug mitnehmen dürfen. Hier eine Liste mit einigen davon:

  1. Socken: Die von der Fluggesellschaft bereitgestellten Socken sind nicht wiederverwendbar und dürfen von Ihnen mitgenommen werden. Da die Socken bereits von anderen Passagieren getragen wurden, werden sie in der Regel nicht wiederverwendet, auch wenn sie gewaschen wurden.

  2. Desinfektions-Sets: Manche Fluggesellschaften bieten noch immer Sets an, die einen Mundschutz und Handdesinfektionsmittel enthalten, um die Hygiene der Passagiere zu gewährleisten. Diese Sets dürfen mitgenommen werden, da sie nach dem Kontakt mit den Passagieren nicht mehr verwendet werden.

  3. Bordmagazin: Das Magazin, das Sie während des Fluges gelesen haben, dürfen Sie mitnehmen. Auch wenn es für den nächsten Passagier wiederverwendet werden könnte, dient das Magazin auch als Werbung für die Fluggesellschaft.

  4. Ohrstöpsel: Ohrstöpsel helfen, die Lärmbelästigung im Flugzeug zu reduzieren. Da sie nicht wiederverwendbar sind, dürfen die Passagiere sie für die spätere Verwendung mit nach Hause nehmen.

  5. Hausschuhe: Auf Langstreckenflügen erhalten Passagiere oft Hausschuhe für mehr Komfort. Diese dürfen ebenfalls mitgenommen werden.

  6. Pyjamas: Passagiere der First Class bei Luxus-Fluggesellschaften erhalten in der Regel Pyjamas, die sie während des Fluges tragen können. Da diese nicht wiederverwendbar sind, gehören sie dem Passagier.

  7. Übelkeitsbeutel: Übelkeitsbeutel können im Bedarfsfall auch auf Reisen an Land verwendet werden. Passagiere sollten sie nach dem Verlassen des Flugzeugs mit nach Hause nehmen.

  8. Toilettenartikel-Set: Passagiere der First oder Business Class erhalten möglicherweise eine Tasche mit Toilettenartikeln. Auch diese darf mitgenommen werden.

  9. Augenmaske: Die Augenmaske, die Ihnen zum Schlafen während des Fluges zur Verfügung gestellt wird, darf mitgenommen werden, da sie nicht wiederverwendbar ist.

  10. Übriggebliebene Speisen und Getränke: Verpackte Speisen oder Getränke, die während des Fluges angeboten werden, dürfen mitgenommen werden. Passagiere sollten jedoch vorsichtig mit heißen Speisen oder nicht verpackten Gegenständen umgehen, um Probleme am Zoll zu vermeiden.

Mit diesen Informationen können Sie die von Fluggesellschaften angebotenen Annehmlichkeiten besser nutzen und wissen, was Sie behalten dürfen. Genießen Sie Ihren nächsten Flug!